Was erwartet mich, Informationen zum Ablauf

Informationen:

DüneDaheim

Unsere DüneDaheim ist die Transformation, zwischen Sand, Substrat, Asche, Wurzeln und Strandhafer. Die Entstehung von etwas Neuem, eine Metamorphose, hier Dünenbestattung genannt.

Wenn Sie einen Trauerfall begleiten müssen und Sie sich für unsere DüneDaheim entschieden haben, können Sie Ihre Wünsche auf unserer Website buchen. Sie bekommen im Anschluss eine Vollmacht, die Sie bitte sorgfältig durchlesen und uns unterschrieben zurücksenden. 

Wir senden eine sogenannte Urnenanforderung* an Ihr Bestattungshaus oder an das zuständige Krematorium. Nach Zusendung der Asche, überführen wir die Asche in die Niederlande. In den Niederlanden, wird von uns die Asche vorsichtig mit dem Sand und Subatrat vermengt, es entsteht ein natürliches mineralisches Asche-Sandgemisch.

In dieses mineralische Gemisch, wird der junge Strandhafer gepflanzt. Die Anwachsphase wird durch meine fachlich Kompetenz und fürsorgliche Pflege solange überwacht, bis das mineralische Asche-Sandgemisch mit den feinen Wurzeln durchzogen ist (sofern dieser Wunsch besteht) und die einheitliche Symbiose und Transformation entstanden ist.

Ihre DüneDaheim ist nun zur Übergabe bereit und bereit an Ihre Wunschadresse verschickt zu werden. Auf Wunsch kann auch eine persönliche Übergabe und Zustellung stattfinden.

*Urnenanforderung heißt, das unser Unternehmen die Urne bei einem/dem Bestattungshaus oder Krematorium anfordert, damit die Urne/Asche uns zugeschickt werden darf. 

 

Worterklärung wegen ggfs. Irreführung:

"Dünenbestattung zuhause", ist im Sinn des Wortgebrauchs "Bestattung" üblich, nicht mit einer des Wortgebrauchs üblichen "Bestattung" zu verwechseln. Hier ist keine "Bestattung" als solche gemeint. Da in Deutschland eine solche Bestattung im Sinn des Wortgebrauchs "Bestattung zuhause" nicht erlaubt ist.

Da diese Seite nicht nur ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt ist, dient diese Worterklärung um Irreführungen zu vermeiden. Es gilt in Deutschland die Bestattungspflicht und die damit verbundenen Gesetze, der einzelnen Bundesländer zur Bestattung.

 

Nach unserer Auffassung 

ist die Asche getrennt und geteilt in den Niederlanden, mit dem Sand vermengt und somit als "Urne", Asche im Ganzen nicht mehr erkennbar. Denn es handelt sich nach der Symbiose oder auch Transformation, in ein anderes "Objekt" also in die DüneDaheim, nicht mehr um „Asche“ im Sinne des deutschen Bestattungsgesetzes. Einem Erinnerungsgegenstand kann man nicht ansehen, dass darin Asche einer verstorbenen Person genutzt wurde. Damit ist eine etwaige Beisetzungspflicht im konkreten Fall praktisch schwer durchsetzbar. Ohne den in den Niederlanden entnommenen Schamottestein und Deckel ist aber praktisch nicht zu erkennen, ob die Asche einem (bestimmten) Verstorbenen zuzuordnen ist. Auch an der Asche selbst ist mangels DNA oder Vergleichbarem nicht feststellbar, von welchem Menschen sie stammt. Wenn die zuständige Behörde aber nicht nachweisen kann, dass es sich um Asche aus der Einäscherung einer (bestimmten) Person handelt, wird sie eine Beisetzungspflicht auch nicht durchsetzen können.

Grundsätzlich muss sich aber der Bestattungspflichtige natürlich selbst, im jeweiligen Bundesland und dem dazugehörigen Bestattungsgesetzt informieren.